Seminarbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Fortbildungen zum Thema „Kommunikation für Gehörlose – GFK – Wertschätzende und verbindende Kommunikation nach Dr. M. Rosenberg“ (nachfolgend „Veranstaltungen“ genannt) der Evelin Pusch GmbH (nachfolgend „Veranstalter“ genannt). Im nachfolgenden Text wird für das bessere Leseverständnis die männliche Form „Teilnehmer“ verwendet. Selbstverständlich ist hiermit immer auch die weibliche Form „Teilnehmerin“ gemeint.
1. Vertrag über Teilnahme
Ein Vertrag über die Teilnahme an Veranstaltungen kommt verbindlich zustande, nachdem der Veranstalter die Anmeldung gegenüber dem Teilnehmer schriftlich bestätigt hat. Mit der schriftlichen Bestätigung der Teilnahme durch den Veranstalter entsteht die Verpflichtung des Teilnehmers zur Zahlung folgender Gebühren und Kosten (zusammen nachfolgend die „Teilnahmegebühr“ genannt):
- Seminargebühr für die Teilnahme an einer Veranstaltung einschließlich Unterlagen und Lernmaterial,
- Kosten für die Verpflegung während der Veranstaltung sowie
- Kosten für Übernachtung und Frühstück während der Veranstaltung, sofern diese im Angebotspreis der Veranstaltung enthalten sind.
Für den Fall, dass die Teilnahmegebühr anteilig oder vollständig vom zuständigen Integrationsamt oder vom Arbeitgeber des Teilnehmers übernommen werden soll, wird eine Teilnahme vom Veranstalter dann bestätigt, wenn der Teilnehmer dem Veranstalter eine Bestätigung der Kostenübernahme des zuständigen Integrationsamtes oder des Arbeitgebers übermittelt hat.
Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
2. Stornierung von Anmeldungen durch Teilnehmer
Eine Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung durch den Teilnehmer ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von Euro 100,– bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei Stornierungen bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist vom Teilnehmer die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach die volle Teilnahmegebühr zu zahlen, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt. Weitere Voraussetzung ist, dass der Ersatzteilnehmer tatsächlich die Veranstaltung besucht und die Teilnahmegebühr entrichtet wird.
Bei Nichterscheinen ist vom Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr zu zahlen.
Zur Fristwahrung müssen Stornierungen schriftlich per Post, Mail oder Fax beim Veranstalter eingegangen sein.
3. Umsatzsteuerbefreiung der Veranstaltungen
Die unter 1. a. genannte Seminargebühr ist von der Umsatzsteuer befreit.
4. Rechnungsstellung
Sofern die Teilnahmegebühr vom Teilnehmer selbst oder dessen Arbeitgeber getragen wird, erhält der Teilnehmer vom Veranstalter zusammen mit einer schriftlichen Anmeldebestätigung eine Rechnung über die Teilnahmegebühr. Die Fälligkeit der Teilnahmegebühr ergibt sich aus der Rechnung und liegt in der Regel vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Sofern die Teilnahmegebühr vom Integrationsamt getragen wird, hat der Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung des Integrationsamtes mit der Kostenübernahme vorzulegen. In diesem Fall wird der Veranstalter nach Abschluss der Veranstaltung die Teilnahmegebühr direkt mit dem Integrationsamt abrechnen. Sollte das Integrationsamt die Teilnahmegebühr nicht in voller Höhe übernehmen, ist der Teilnehmer verpflichtet, den sich ergebenden Differenzbetrag an den Veranstalter zu zahlen.
5. Änderungen des Veranstaltungsverlaufs
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelne Inhalte einer Veranstaltung zu ersetzen oder entfallen zu lassen, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat.
6. Erstellung einer Teilnahmebescheinigung
Eine Teilnahmebescheinigung wird vom Veranstalter ausgehändigt, wenn die Teilnahmegebühr in voller Höhe beglichen wurde oder eine Bestätigung der Kostenübernahme des zuständigen Integrationsamtes vorliegt und wenn die Teilnahme während der gesamten Veranstaltung tatsächlich erfolgt ist. Die Teilnahmebescheinigung wird dem Teilnehmer dann unverzüglich nach Ende der Veranstaltung übermittelt.
7. Absagen von Veranstaltungen
Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Der Veranstalter erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel, Übernachtungs- oder Verpflegungskosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, bei Transportunternehmen (z.B. Deutsche Bahn) Tarife mit einer kostenfreien Stornierung zu buchen oder eine Seminarrücktrittskostenversicherung abzuschließen.
8. Haftung
Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis handelt, haftet der Veranstalter nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses beruhen. Sollten Veranstaltungen aufgrund von höherer Gewalt zu einem verspäteten Veranstaltungsbeginn oder zur vollständigen Absage einer Veranstaltung führen, wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet der Veranstalter nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Veranstaltungsunterlagen oder Seminarvorträge. Für Folgeschäden, die auf möglichen fehlerhaften und/oder unvollständigen Inhalten der Vorträge und/oder Veranstaltungsunterlagen beruhen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
9. Nutzung von Veranstaltungsunterlagen
Das Urheberrecht an den verteilten Materialien und Unterlagen verbleibt bei dem Veranstalter. Die Nutzung der Materialien und Unterlagen ist nur für den persönlichen Gebrauch des Teilnehmers bestimmt. Eine Weitergabe der Materialien und Unterlagen ist ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters nicht erlaubt.
10. Datenschutz
Daten über den Teilnehmer werden nur für die Vertragserfüllung gespeichert und weiterverarbeitet und nach der Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung gelöscht. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Die Nutzung von Kontaktdaten des Teilnehmers zum Hinweis auf weitere Veranstaltungen ist nur zulässig, wenn der Teilnehmer dies zuvor schriftlich genehmigt hat. Weitere Informationen zum Datenschutz siehe https://gfk.mediation-schenkt-gehoer.de/datenschutz/.
Stand: 01.01.2021